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Aus dem Gemeinderat - September 2016

Konzessionsvertrag mit dem Energieversorger N-ERGIE

Ein Konzessionsvertrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Versorgungsunternehmen und einer sogenannten Gebietskörperschaft, in diesem Fall zwischen dem Stromversorger N-ERGIE und der Gemeinde Puschendorf.

Der Vertrag regelt, dass der Energieversorger die öffentlichen Wege für die Verlegung der Stromleitungen verwenden darf. Dabei ist die Gemeinde nicht verpflichtet, für diese Wege eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft vorzuhalten. Ferner hat das den Vorteil, wenn bei kommunalen Maßnahmen die Energieleitungen umverlegt werden müssen, die Gemeinde nur mit 20% der Kosten daran beteiligt wird. Der Energieversorger bekommt also eine Art Leitungsrecht für öffentliche Wege. Als Gegenleistung für diese Überlassung bekommt die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich für den eigen genutzten Strom, der letztes Jahr etwa 50.000 Euro betragen hat.

Der letzte Vertrag dazu wurde 2008 geschlossen und gilt bis September 2019. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 10 Jahre, wenn 3 Jahre vor Ablauf keine Kündigung erfolgt.

Die N-ERGIE ist an einer Fortführung des Vertrages durchaus interessiert und hat der Gemeinde ein Entgegenkommen signalisiert, dass sie den Vertrag zu den neuen Bedingungen weiterführen will, die der Bayerische Gemeindetag für die bayerischen Kommunen aushandelt.

Bündelausschreibung der Stromlieferung 2018 bis 2020 und Beauftragung der Firma KUBUS

Dieser Vertrag regelt, wer den Strom an die Gemeinde Puschendorf liefert. Wer also das Leitungsrecht der Stromleitungen hat, ist nicht automatisch auch Stromlieferant. Der Netzbetreiber (in diesem Fall also die N-ERGIE) bekommt vom Stromlieferanten ein sogenanntes Netznutzungsentgelt.

Der aktuelle Vertrag läuft noch bis 2017 und ab 2018 ist ein Neuvertrag erforderlich, der eine Laufzeit von 3 Jahren hat. Dazu hat die Firma KUBUS (Kommunal Beratung und Service GmbH) über den Bayerischen Gemeindetag einen Mustervertrag entworfen, um für die bay. Kommunen eine gemeinsame Stromausschreibung durchzuführen. Da die Gemeinde bei der letzten Ausschreibung die Firma KUBUS ebenfalls beansprucht hat, bietet es sich auch für die aktuelle Ausschreibung an. Alternativ müsste die Gemeinde die Ausschreibung für Strom selbst durchführen, was kompliziert und zeitaufwendig ist und man sich in der Vergleichbarkeit der Angebote sehr gut auskennen muss.

Der Stromverbrauch der Gemeinde liegt bei ungefähr 250.000 KWh / Jahr. Die Stromart ist 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Die Gebühr der Firma KUBUS beträgt ca. 1.200 Euro brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt mit der Firma KUBUS den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für Strom abzuschließen.

Die Gemeinde Puschendorf überträgt die Aufgabe der Ausschreibung für Strom und den dazugehörenden Entscheidungen auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle, der damit auch den Stromlieferanten für die Kommunen bestimmt.

Sanierung des Treppenübergangs am Bahnhof

Während der Sommerferien wurde dabei der Steg über die Gleise und das Podest auf der Nordseite saniert. Dabei wurde eine speziell besandete Bitumenschicht aufgetragen. Die Kosten dafür betragen ca. 2.500 Euro. Wenn sich die Sanierung bewährt, dann soll diese Art von Sanierung auch für die anderen Treppen angewandt werden.

Sicherheit für die Beträge aus der Sanierung Heuberg

Die Gemeinde will sie sich rechtlich absichern, um die Forderungen den Anliegern gegenüber auch geltend machen zu können.

Forderungen von Banken und öffentlichen Einrichtungen haben innerhalb den ersten 4 Jahren einen hohen Rang. Damit wäre für die Gemeinde eine Absicherung relativ gut gesichert. Bei Forderungen die nach dem 4. Jahr noch offen sind, wird eine eingetragene Grundschuld verlangt. Diese kostet je nach Höhe der Forderung, dem Schuldner ca. 100 – 200 Euro. In anderen Kommunen wird diese Art von Absicherung ebenfalls angewendet.

Manfred Schroll